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Geschäftsleitungspflichten nach §38 BSIG

Gesetzliche Pflichten

§38 Abs. 1 – Umsetzung und Überwachung

Die Geschäftsleitung ist persönlich verpflichtet, die Risikomanagementmaßnahmen nach §30 „umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen“. Die Gesetzesbegründung konkretisiert, dass die Geschäftsleitungen die Maßnahmen „zunächst als für geeignet zu billigen und deren Umsetzung kontinuierlich zu überwachen“ haben; auch bei Einschaltung von Hilfspersonen bleibt das Leitungsorgan letztverantwortlich (BT-Drs. 21/1501; vgl. Art. 20 Abs. 1 NIS2).

PflichtBeschreibungNachweis
UmsetzungVerantwortung für die Umsetzung aller Risikomanagementmaßnahmen nach §30, auch bei DelegationUmsetzungsaufträge, Ressourcenfreigabe
BilligungFormale Genehmigung der Maßnahmen als geeignetUnterschriebenes Freigabedokument
ÜberwachungLaufende Kontrolle der ordnungsgemäßen UmsetzungRegelmäßige Sicherheitsberichte, KPI-Reviews

§38 Abs. 2 – Haftung

  • Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden
  • Die Haftung richtet sich nach dem Gesellschaftsrecht der jeweiligen Rechtsform (z. B. §43 GmbHG, §93 AktG)
  • Nach dem BSIG selbst haften sie nur, wenn das Gesellschaftsrecht keine entsprechende Haftungsregel enthält

§38 Abs. 3 – Schulungspflicht

  • Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen – nach der Gesetzesbegründung mindestens alle drei Jahre
  • Zweck: Ausreichende Kenntnisse zur Erkennung und Bewertung von Risiken
  • Inhalt: Risikomanagementpraktiken und deren Auswirkung auf die Dienste der Einrichtung

Umsetzung bei BAUER GROUP

Billigungsprozess

SchrittBeschreibungDokumentation
1. ISB erstellt MaßnahmenvorschlagBasierend auf Risikoanalyse und §30-AnforderungenMaßnahmenplan
2. Präsentation an GeschäftsleitungErläuterung der Risiken und vorgeschlagenen MaßnahmenPräsentationsunterlagen
3. Diskussion und AnpassungGeschäftsleitung kann Änderungen einfordernProtokoll
4. Formale BilligungUnterschrift der GeschäftsleitungFreigabedokument mit Datum und Unterschrift
5. UmsetzungsauftragRessourcenfreigabe und VerantwortungszuweisungDokumentierter Auftrag

Überwachungsmechanismen

MechanismusIntervallFormat
KPI-DashboardMonatlichDigitaler Report
Quartals-ManagementberichtQuartalsweisePräsentation + Diskussion
Jährlicher SicherheitsberichtJährlichSchriftlicher Bericht mit Maßnahmenplan
Anlassbezogene EskalationBei Stufe Hoch/KritischSofortige Information

Schulungsnachweis

AspektUmsetzung
HäufigkeitMindestens jährlich
FormatPräsenzschulung oder qualifiziertes Webinar
TrainerISB oder externer Cybersicherheitsexperte
NachweisTeilnahmebestätigung mit Datum, Inhalt, Dauer
ArchivierungMindestens 3 Jahre

Haftungsminimierung

Zur Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos der Geschäftsleitung empfiehlt sich:

MaßnahmeBeschreibung
Dokumentierte BilligungJede Maßnahme schriftlich genehmigen und archivieren
Regelmäßige BerichteNachweisbare Überwachung durch Kenntnisnahme und Diskussion der Berichte
Nachweisbare SchulungTeilnahmenachweise aufbewahren
Angemessene RessourcenBudget und Personal für Informationssicherheit bereitstellen
Zeitnahe ReaktionBei bekannt gewordenen Risiken zeitnah Maßnahmen ergreifen

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