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Geschäftsleitungspflichten nach §38 BSIG

Gesetzliche Pflichten

§38 Abs. 1 – Billigung und Überwachung

Die Geschäftsleitung ist persönlich verpflichtet:

PflichtBeschreibungNachweis
BilligungFormale Genehmigung aller Risikomanagementmaßnahmen nach §30Unterschriebenes Freigabedokument
ÜberwachungLaufende Kontrolle der ordnungsgemäßen UmsetzungRegelmäßige Sicherheitsberichte, KPI-Reviews

§38 Abs. 2 – Persönliche Haftung

  • Geschäftsleitungen haften für Schäden, die durch Verletzung ihrer Pflichten aus Absatz 1 entstehen
  • Verzichtsvereinbarungen sind unwirksam
  • Vergleiche über Ersatzansprüche sind unwirksam
  • Schadensersatzansprüche der Einrichtung gegen die Geschäftsleitung können nicht ausgeschlossen werden

§38 Abs. 3 – Schulungspflicht

  • Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen
  • Zweck: Ausreichende Kenntnisse zur Erkennung und Bewertung von Risiken
  • Inhalt: Risikomanagementpraktiken und deren Auswirkung auf die Dienste der Einrichtung

Umsetzung bei BAUER GROUP

Billigungsprozess

SchrittBeschreibungDokumentation
1. ISB erstellt MaßnahmenvorschlagBasierend auf Risikoanalyse und §30-AnforderungenMaßnahmenplan
2. Präsentation an GeschäftsleitungErläuterung der Risiken und vorgeschlagenen MaßnahmenPräsentationsunterlagen
3. Diskussion und AnpassungGeschäftsleitung kann Änderungen einfordernProtokoll
4. Formale BilligungUnterschrift der GeschäftsleitungFreigabedokument mit Datum und Unterschrift
5. UmsetzungsauftragRessourcenfreigabe und VerantwortungszuweisungDokumentierter Auftrag

Überwachungsmechanismen

MechanismusIntervallFormat
KPI-DashboardMonatlichDigitaler Report
Quartals-ManagementberichtQuartalsweisePräsentation + Diskussion
Jährlicher SicherheitsberichtJährlichSchriftlicher Bericht mit Maßnahmenplan
Anlassbezogene EskalationBei Stufe Hoch/KritischSofortige Information

Schulungsnachweis

AspektUmsetzung
HäufigkeitMindestens jährlich
FormatPräsenzschulung oder qualifiziertes Webinar
TrainerISB oder externer Cybersicherheitsexperte
NachweisTeilnahmebestätigung mit Datum, Inhalt, Dauer
ArchivierungMindestens 3 Jahre

Haftungsminimierung

Zur Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos der Geschäftsleitung empfiehlt sich:

MaßnahmeBeschreibung
Dokumentierte BilligungJede Maßnahme schriftlich genehmigen und archivieren
Regelmäßige BerichteNachweisbare Überwachung durch Kenntnisnahme und Diskussion der Berichte
Nachweisbare SchulungTeilnahmenachweise aufbewahren
Angemessene RessourcenBudget und Personal für Informationssicherheit bereitstellen
Zeitnahe ReaktionBei bekannt gewordenen Risiken zeitnah Maßnahmen ergreifen

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