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Vorfallmanagement

RECHTSGRUNDLAGE

§30 Abs. 2 Nr. 2 BSIG – Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

§32 BSIG – Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen

Klassifikation

StufeKriterienReaktionszeit
KritischDatenverlust, vollständiger Dienstausfall, aktive KompromittierungSofort
HochTeilweiser Ausfall, Zugriff auf sensible Daten möglich, aktiver Angriff< 4 Stunden
MittelEingeschränkte Funktionalität, fehlgeschlagene Angriffe, Schwachstelle entdeckt< 24 Stunden
NiedrigAnomalie ohne direkte Auswirkung, Policy-Verstoß ohne SchadenNächster Arbeitstag

Incident-Response-Prozess

1. Erkennung und Meldung

  • Monitoring-Systeme, Log-Analyse und manuelle Erkennung
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Verdachtsfälle unverzüglich zu melden
  • Zentrale Meldung an den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)

2. Analyse und Bewertung

  • Einordnung nach Schweregrad (siehe Klassifikation)
  • Bestimmung betroffener Systeme, Daten und Kunden
  • Prüfung: Handelt es sich um einen meldepflichtigen Vorfall nach §32 BSIG?

3. Eindämmung

  • Sofortisolierung kompromittierter Systeme
  • Sperrung betroffener Zugangsdaten
  • Aktivierung von Failover-Systemen bei Dienstausfall
  • Beweissicherung vor Bereinigung

4. Beseitigung und Wiederherstellung

  • Entfernung der Angriffsursache (Malware, kompromittierte Accounts)
  • Wiederherstellung aus Backups bei Datenverlust
  • Verifizierung der Systemintegrität vor Wiederinbetriebnahme
  • Rotation aller potenziell kompromittierten Zugangsdaten

5. Nachbereitung

  • Post-Mortem-Analyse mit Ursachenbestimmung (Root Cause Analysis)
  • Dokumentation und Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen
  • Aktualisierung der Risikoanalyse bei Bedarf

Eskalationsmatrix

StufeErstinformationEskalationKundeninformation
KritischISB + GeschäftsleitungSofortUnverzüglich
HochISB< 1 StundeWenn betroffen
MittelISBRegulärNur bei Auswirkung
NiedrigIT-TeamNächstes MeetingNein

Meldepflichten nach §32 BSIG

Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind dem BSI nach einem dreistufigen Modell zu melden:

StufeFristInhalt
Frühwarnung24 StundenErstmeldung: Art des Vorfalls, Verdacht auf rechtswidrige Handlung, grenzüberschreitende Auswirkung
Aktualisierung72 StundenErste Bewertung: Schweregrad, Auswirkungen, Kompromittierungsindikatoren (IoC)
Abschlussbericht1 Monat nach der 72-Stunden-MeldungDetaillierte Beschreibung: Ursache, Maßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen

Kriterien für erhebliche Vorfälle

Ein Vorfall gilt als erheblich, wenn er:

  • Schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder finanzielle Verluste verursacht oder verursachen kann
  • Andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann

Für die DNS- und Managed-Services der BAUER GROUP konkretisiert die DVO (EU) 2024/2690 diese Kriterien mit festen Schwellenwerten, siehe Meldepflichten.

Meldewege

  • Meldeportal: BSI-Meldeplattform (online)
  • Intern: ISB → Geschäftsleitung → BSI-Meldung
  • Parallel: Falls personenbezogene Daten betroffen sind, DSGVO-Meldungen prüfen – als Verantwortlicher an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1), als Auftragsverarbeiter unverzüglich an den Kunden (Art. 33 Abs. 2)

DOPPELMELDUNG CRA + NIS2

Als CRA-Hersteller und NIS2-Einrichtung können zwei separate Meldepflichten ausgelöst werden: CRA-Meldung über die einheitliche Meldeplattform an das koordinierende CSIRT und die ENISA (24h / 72h / Abschlussbericht 14 Tage nach verfügbarer Korrektur bzw. 1 Monat bei schwerwiegenden Vorfällen) und NIS2-Meldung an das BSI (24h / 72h / 1 Monat nach der 72-Stunden-Meldung). Details zum CRA-Meldeprozess in der CRA-Dokumentation.

CRA-Synergie

Der produktbezogene Incident-Response-Prozess ist in der CRA Incident-Response-Dokumentation beschrieben. Produktschwachstellen werden über den CRA-Prozess gemeldet, betriebliche Vorfälle über diesen Prozess.

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