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Schulung & Awareness

RECHTSGRUNDLAGE

§30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG – Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik

§38 Abs. 3 BSIG – Die Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

Schulungsprogramm

Basisschulung (alle Mitarbeiter)

ThemaInhaltIntervall
Phishing & Social EngineeringErkennung, Meldewege, PraxisbeispieleJährlich
Passwort- und ZugangssicherheitStarke Passwörter, MFA, Passwort-ManagerJährlich
Sichere KommunikationE-Mail-Sicherheit, verschlüsselte KanäleJährlich
Incident-MeldungMeldepflicht, Meldewege, AnsprechpartnerJährlich
Datenschutz-GrundlagenPersonenbezogene Daten, DSGVO-BasicsJährlich

Rollenspezifische Schulung

ZielgruppeZusätzliche Inhalte
GeschäftsleitungNIS2-Pflichten nach §38, Haftung, Governance (Pflichtschulung)
IT-AdministrationSicherer Systembetrieb, Patch Management, Logging
SoftwareentwicklungSecure Coding, OWASP Top 10, Supply-Chain-Sicherheit
ProjektleitungSicherheitsanforderungen in Projekten, Risikobewertung

Onboarding

Neue Mitarbeiter erhalten vor Zugriff auf Systeme:

  • Einweisung in Informationssicherheitspolitik
  • Basisschulung Cyberhygiene
  • Bestätigung der Sicherheitsrichtlinien

Dokumentation

  • Teilnahmenachweise werden zentral geführt
  • Schulungsabschluss ist Voraussetzung für System-Zugriffsrechte
  • Jährliche Auswertung der Abschlussquoten als KPI

AI-Act-Synergie

Das KI-Kompetenzprogramm (Art. 4 AI Act) ergänzt die NIS2-Schulungspflichten. Details in der AI-Act-Compliance-Dokumentation.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT