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Governance

RECHTSGRUNDLAGE

§38 Abs. 1 BSIG – Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach §30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und ihre Umsetzung zu überwachen.

§38 Abs. 3 BSIG – Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken sowie Risikomanagementpraktiken zu erlangen.

Geschäftsleitungspflichten

Die NIS2-Umsetzung in Deutschland legt erstmals persönliche Pflichten der Geschäftsleitung für Cybersicherheit fest:

PflichtBeschreibungNachweis
BilligungFormale Genehmigung der RisikomanagementmaßnahmenDokumentierte Freigabe
ÜberwachungLaufende Kontrolle der UmsetzungRegelmäßige Berichte
SchulungPersönliche Teilnahme an CybersicherheitsschulungenTeilnahmenachweis
HaftungPersönliche Haftung bei Pflichtverletzung (§38 Abs. 2 BSIG)

HAFTUNG

Nach §38 Abs. 2 BSIG haften Geschäftsleitungen für Schäden, die durch Verletzung ihrer Billigungs- und Überwachungspflichten entstehen. Verzichtsvereinbarungen und Vergleiche sind unwirksam.

Governance-Struktur

RolleVerantwortlichkeit
GeschäftsleitungBilligung der Maßnahmen, Ressourcenzuweisung, persönliche Schulung
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)Operative Steuerung, Risikoanalyse, Vorfallkoordination, BSI-Kontakt
IT-LeitungTechnische Umsetzung, Systemsicherheit, Patch Management
FachbereichsleiterEinhaltung der Sicherheitsrichtlinien im eigenen Bereich

Berichtswesen

BerichtEmpfängerIntervall
SicherheitsstatusGeschäftsleitungQuartalsweise
VorfallberichteGeschäftsleitungAnlassbezogen (bei Stufe Hoch/Kritisch sofort)
Jährlicher SicherheitsberichtGeschäftsleitungJährlich
KPI-ReportISB / GeschäftsleitungMonatlich

Schulungspflicht der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung nimmt mindestens jährlich an einer Cybersicherheitsschulung teil, die folgende Inhalte abdeckt:

  • Aktuelle Bedrohungslage und relevante Vorfälle
  • NIS2/BSIG-Pflichten und Haftung
  • Risikomanagement und Maßnahmenbewertung
  • Incident-Response-Prozess und Eskalation

AI-Act-Synergie

Das AI-Act-Governance-Framework ergänzt die NIS2-Governance-Anforderungen bei KI-gestützten Systemen. Details in der AI-Act-Governance-Dokumentation.

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