§30 BSIG – RisikomanagementAlle zehn Maßnahmen nach §30 Abs. 2 BSIG vollständig dokumentiert und zugeordnet.
CRA- & AI-Act-SynergienQuerverweise zu CRA- und AI-Act-Dokumentation vermeiden Doppelarbeit und nutzen bestehende Prozesse.
Minimaler Compliance-AufwandRegulatorisch vollständig nach außen – intern minimaler Mehraufwand durch Nutzung bestehender Strukturen.